Wohnungseigentumsverwaltung
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Wohnungseigentumsverwaltung
Unser
Leistungskatalog für die Wohnungseigentums (WE) - Verwaltung
I. Grundleistungen
Allgemein sind wir als Ihre Hausverwaltung zur Vornahme all
jener Handlungen verpflichtet und berechtigt, die sich im
Zuge der ordnungsgemäßen Verwaltung der Anlagen und gemeinsamen
Teile der Liegenschaft ergeben. Demnach sind wir insbesondere
unter sorgfältiger Beachtung Ihrer gesetzeskonformen Weisungen
und des Wohnungseigentumsgesetzes sowie aller weiteren anwendbaren
Vorschriften für die folgenden Verwaltungshandlungen zuständig
:
- Vertretung
der Wohnungseigentümergemeinschaft in allen Hausangelegenheiten
vor sämtlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden, sowie
vor den Finanzämtern unter Beachtung der Vorbehaltsaufgaben
anderer Berufe und Empfang aller Schriftstücke und Geldbeträge
(einschließlich von Quittungen).
-
Eröffnung, Führung und Kontrolle von zwei gesonderten Konten
als Anderkonten für Betriebskosten und Reparaturrücklage
der Liegenschaft.
-
Vorschreibung und Einhebung aller im Zuge der Verwaltung
der Liegenschaft anfallenden Beträge wie Betriebskosten,
Beiträge zur Reparaturrücklage, Darlehensraten, Heizkostenakonti,
sonstige Nebengebühren etc. in monatlichen Raten bzw. Akontierungen.
- Überwachung
der regelmäßigen und richtigen Einzahlung aller zuvor genannten
Beträge durch die Wohnungseigentümer. Einleitung eines Mahnverfahrens
für rückständige Beträge. Eintreibung von Außenständen auf
Kosten der Gemeinschaft.
-
Bewirtschaftung und Verwaltung der Reparaturrücklage gemäß
Wohnungseigentumsgesetz. Die Reparaturrücklage wird zwecks
Erzielung eines verbesserten Ertrages auf einem gesonderten
Ertragskonto angelegt und verwaltet.
-
Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
entsprechend den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes
oder nach Bedarf (beispielsweise bei ausständigen Instandhaltungsarbeiten).
Erledigung und Durchsetzung der im Rahmen der Versammlung
erfolgten Beschlüsse oder uns aufgetragenen Veranlassungen.
-
Erstellung einer ordentlichen und richtigen Jahresabrechnung
und Vorschau gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Aufbereitung aller Abrechnungsunterlagen für die Prüfung
durch den Eigentümervertreter oder Wohnungseigentümer.
• Erstellung einer Belegmappe
• Einsicht in die Abrechnungsunterlagen in unserem Büro
-
Rechnungskontrolle bzw. Verwaltung, Prüfung und Anweisung
aller anfallenden Betriebskosten-, Instandhaltungs- und
Sanierungsrechnungen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft
sowie gesetzeskonforme Belegaufbewahrung.
-
Quartalsweise oder monatliche Durchführung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zuge der Vertretung
vor den Finanzbehörden.
-
Pflege und Weiterführung der für die Verwaltung unbedingt
notwendigen Verwaltungsunterlagen wie „Hausordner“, Register
etc..
-
Stets angemessene Versicherung der Liegenschaft gegen Feuer,
Gebäudehaftpflicht, Sturm- und Leitungswasserschäden einschließlich
Korrosionsschäden. Andere gebäudebezogene Versicherungsverträge
dürfen nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung der Wohnungseigentümergemeinschaft
abgeschlossen werden.
-
Abschluss, Besoldung, personelle Führung sowie gegebenenfalls
Auflösung aller Dienst- und Werkverträge betreffend den
Hausreiniger, die Reinigungsfirma oder den Hausbesorger
der Liegenschaft. Insbesondere fällt hierunter auch die
regelmäßige Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung (Reinhaltung
und Pflege der Liegenschaft) wie vertraglich mit der Reinigungsfirma
oder dem Hausreiniger vereinbart.
-
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär-,
Aufzugs- und sonstigen technischen Anlagen der Liegenschaft.
Insbesondere auch Abschluss entsprechender Liefer- und Wartungsverträge
sowie die Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden
Rechnungen.
-
Eigenständige Vergabe der für die laufende Instandhaltung,
Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen
Arbeiten. Weiters die Rechnungsprüfung und Bezahlung. Überschreitet
die voraussichtliche Auftragssumme einen festgelegten Betrag,
so erfolgt eine Beauftragung ausschließlich nach Konsultation
mit dem Eigentümervertreter und/oder Beschluss der Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer. Ausgenommen ist Gefahr im Verzug
oder behördliche Anordnung.
-
Wahrnehmung von Begehungsterminen mit Ordnungs- und/oder
Aufsichtsbehörden.
-
Unterbreitung von Vorschlägen für Instandhaltungs-, Renovierungs-
und/oder Sanierungsmaßnahmen zur Werterhaltung und Wertverbesserung
der Liegenschaft.
-
Kontaktpflege zur Eigentümergemeinschaft bzw. deren Vertreter
und Erstansprache für objekt- und mieterspezifische Anforderungen
seitens der Wohnungseigentümer.
II. Zusatzleistungen :
-
Betriebskostenoptimierung: Gemeinsam mit den Eigentümern
wird eine Überprüfung der laufenden Kosten im Hinblick auf
die Möglichkeit und Durchführbarkeit von Einsparungsmaßnahmen
durchgeführt. In Folge werden alle diesbezüglichen Potenziale
laufend kontrolliert. Dies führt zu gesenkten Wohnkosten
bei gleichbleibendem oder sogar gesteigertem Wohnkomfort.
-
Vermietungsservice: Unser Büro organisiert im Auftrag der
Wohnungseigentümergemeinschaft die prompte Vermietung und
Verwaltung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft oder
von Eigentumswohnungen ohne jegliche Mühen oder Kosten für
die Wohnungseigentümer. Siehe auch:
„Vermietungsservice“
-
Beratung: Die Wohnungseigentümer werden – jederzeit unverbindlich
und kostenlos - in allen Fragen rund um die Immobilie -
sowohl betreffend das verwaltete Wohnungseigentumsobjekt
als auch andere Objekte - beraten und informiert.
-
Weitere Zusatzleistungen: Diese können nach separater Vereinbarung
– sofern möglich und für uns durchführbar - gerne für Sie
erledigt werden.
Kontaktieren
Sie uns - wir beraten Sie gerne :
(...
zum Anfrageformular)
DR. ULRICH OBJEKTVERWALTUNG GMBH
A-8010 Graz, Dürergasse 8
Tel.: +43 316 / 81 90 81
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